Steigen die Kosten mit zunehmender Auslastung/Leistung/Beschäftigung im Intervall an, ist es möglich, dass bei vorübergehender Reduzierung der Auslastung/Leistung/Beschäftigung diese Kosten nicht vollständig im entsprechenden Umfang der Reduzierung mitschrumpfen. Bei langfristiger Leistungsreduzierung können die Kosten im Regelfall zwar wieder komplett reduziert werden, allerdings geschieht dies nicht sofort, sondern zeitverzögert.
Dieser Effekt wird als Kostenremanenz bezeichnet. Kosten, die nicht durch Leistungsreduzierung sofort wegfallen, werden remanente Kosten genannt.
Beispielsweise müssen für eine Leistungserhöhung angeschaffte Maschinen abgeschrieben werden. Wird die Gesamtleistung verringert, steht die Maschine zwar still (und verbraucht keine Betriebsmittel/Roh-/Hilfsstoffe), allerdings muss die Maschine weiterhin abgeschrieben und gewartet werden (Aufwendungen). Die Kosten ließen sich demnach nicht wieder in die Ausgangssituation zurückführen.
Wurden die Maschinen (oder sonstige Einrichtungen) gemietet oder stehen durch sonstige vertragliche Leistung (Leasing, Pacht usw.) zur Verfügung, können diese Verträge i.d.R. nicht spontan gekündigt werden.
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