Unternehmen sind als Wirtschaftssubjekte Wegweiser von Geld- und Sachströmen.
Ein Kleidungsproduzent benötigt beispielsweise Textilien, welche der Kleidungsproduzent empfängt und mit Geld bezahlt, er erhält für den Wertschöpfungsprozess Arbeitsleistung und muss diese vergüten, beim Verkauf der Kleider müssen diese an die Kunden (über Speditionen oder anderen Wegen) übergeben und Geldeingänge festgestellt werden. Hinzu kommen Geldströme von und zum Staat und Sach- und Geldströme von und zu Dritten (z.B. Maschinenzulieferern, Energielieferanten und viele mehr).
Der Leistungsaustausch bedingt ein betriebliches Informationssystem, das Rechnungswesen, das alle Ströme dokumentiert, um der Geschäftsführung die Planung, Steuerung und Kontrolle und Außenstehenden die Bewertung des Unternehmenswertes zu ermöglichen.
Das Rechnungswesen als Informationssystem erfasst belegmäßig alle ein- und ausgehenden Geld- und Leistungsströme, verrechnet diese und bewertet sie mit einer bestimmten Sachbezogenheit (Sachwerte, Geldvermögen), sowie auch Zeitbezogenheit (Perioden, Momentbetrachtung,…).
Heute läuft die Anwendung des Rechnungswesens überwiegend mit rechnergestützten Verfahren ab. Dies senkt die Fehlerhaftigkeit von Methoden im Rechnungswesen sehr, dennoch bleibt das Problem der komplexen Wirkungsmechanismen des Rechnungswesens, den gesetzlichen Bestimmungen des externen Rechnungswesens und die Bewertung der gewonnen Informationen.
Die Gestaltung und die gültigen Rechtsvorschriften bezüglich des Rechnungswesens eines Unternehmens sind an einige Unternehmensaspekte gebunden. Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Rechtsform des Unternehmens – Insbesondere das externe Rechnungswesen ist stark von der Rechtsform abhängig.
Weitere Aspekte: Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Fertigungsverfahren (Kostenkalkulation) und internationale Positionen.