Was ist eigentlich ….. Leasing?

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht befasst sich die Anlagenwirtschaft (Fremdanlagenwirtschaft) mit Leasing.

Leasing ist eine Finanzierungsform für Maschinen/technische Anlagen/Mobilien und Immobilien. Leasing überträgt kein Eigentum, sondern nur Nutzungsrechte für den Betriebsgegenstand.

Der Leasingnehmer zahlt eine Rate an das Leasingunternehmen. Die Rate deckt hierbei die Kosten seitens der Leasingfirma für die Herstellung oder Beschaffung, die Finanzierung, Versicherung und den Wertverlust (Abschreibung). Hinzu kommt der Gewinn für die Leasingfirma.

Direktes Leasing: Leasingvertrag mit dem Hersteller des Leasinggegenstands.

Indirektes Leasing: Leasingvertrag mit dem Beschaffer des Leasingsgegenstands.

Leasing ist auch für Privatpersonen möglich, jedoch selten attraktiv, da keine staatliche Unterstüzung in Frage kommt.

Was ist eigentlich ….. Anlagenwirtschaft?

Die Anlagenwirtschaft befasst sich mit dem Einkauf für den internen Bedarf und dem Einsatz von Anlagen (Betriebsmittel), also der Beschaffung, Planung/Koordination und der Wartung/Instandhaltung dieser Anlagen.

Bei der Anlagenwirtschaft müssen wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte sowie geltene Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutz oder Umweltschutzbestimmungen) berücksichtigt werden.

Der Einkauf, Transport und die (Zwischen-)Lagerung von Anlagen, die Bereithaltung und der Einsatz, Wartung und Instandsetzung von Anlagen, bis hin zum Weiterverkauf oder der sachgerechten Entsorgung sind Teilverantwortungen der Anlagenwirtschaft.