Kostenremanenz

Steigen die Kosten mit zunehmender Auslastung/Leistung/Beschäftigung im Intervall an, ist es möglich, dass bei vorübergehender Reduzierung der Auslastung/Leistung/Beschäftigung diese Kosten nicht vollständig im entsprechenden Umfang der Reduzierung mitschrumpfen. Bei langfristiger Leistungsreduzierung können die Kosten im Regelfall zwar wieder komplett reduziert werden, allerdings geschieht dies nicht sofort, sondern zeitverzögert.

Dieser Effekt wird als Kostenremanenz bezeichnet. Kosten, die nicht durch Leistungsreduzierung sofort wegfallen, werden remanente Kosten genannt.

Beispielsweise müssen für eine Leistungserhöhung angeschaffte Maschinen abgeschrieben werden. Wird die Gesamtleistung verringert, steht die Maschine zwar still (und verbraucht keine Betriebsmittel/Roh-/Hilfsstoffe), allerdings muss die Maschine weiterhin abgeschrieben und gewartet werden (Aufwendungen). Die Kosten ließen sich demnach nicht wieder in die Ausgangssituation zurückführen.

Wurden die Maschinen (oder sonstige Einrichtungen) gemietet oder stehen durch sonstige vertragliche Leistung (Leasing, Pacht usw.) zur Verfügung, können diese Verträge i.d.R. nicht spontan gekündigt werden.

Grafische Veranschaulichung der Kostenremanenz

Das folgende Beispiel bezieht sich auf eine lineare und proportional ansteigende Kostenfunktion.

Die Erhöhung der Auslastung/Beschäftigung führt zu erhöhten Erlösen und Kosten. Es bildet sich ein Break-Even-Punkt, ein Zusammentreffen des Erlöses und der Kosten. Für den Unternehmer wird die Leistung ab diesem Punkt interessant, eine höhere Leistung/Beschäftigung führt zu höheren Gewinnen.

Die Kostenfunktion ist jedoch (anders als die Erlösfunktion) in dieser Form eine „Einbahnstraße“. Wird der Beschäftigungsgrad reduziert, ändert sich die Steigung der Kostenfunktion. Die Kosten sinken nicht in dem Maße, wie sie einst bei Beschäftigungserhöhung anstiegen.

Die Folge ist eine Kostenremanenz (gestrichelte Fläche) und dadurch eine, für den Unternehmer ungünstige Verschiebung des Break-Even-Punkts.

Besonders drastisch kann eine Kostenremanenz bei einer im Intervall ansteigenden Kostenfunktion ausfallen. Im schlimmsten Fall lassen sich die Kosten um den Wert Null reduzieren.

In diesem Fall ist eine Risikoabwägung vor Erhöhung des Beschäftigungsgrades durchzuführen.