Herstellungskosten

Die Herstellungskosten sind wie Anschaffungskosten sind eine wichtige Größe im Rechnungswesen. Beide Kostenarten sind im HGB definiert.

Herstellungskosten sind im produzierenden Gewerbe bzw. im Handel mit dem produzierenden Gewerbe interessant. Sie sind ein Bewertungsmaßstab für Fertigungserzeugnisse aus Sicht des Erzeugers.
Herstellungskosten setzen sich, soweit die Herstellung sich nicht nur aus reiner Eigenleistung zusammensetzt, u.a. aus Anschaffungskosten zusammen.

§255 (2) S.1 HGB:
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.

Herstellungskosten umfassen demnach Aufwände, welche im Zusammenhang mit der Herstellung/Verbesserung eines Gegenstandes entstehen. Das Handelsgesetzbuch wird recht konkret, welche Kosten die Herstellungskosten umfassen sollen.

§255 (2) S. 2 und 3 HGB:
Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet werden.

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