Beteiligungsfinanzierung

Die Beteiligungsfinanzierung ist ein Unternehmer-Teilhaber-Verhältnis.

Die Beteiligungsfinanzierung gehört zu der Außenfinanzierung, da die finanziellen Mittel von außen dem Unternehmen zufließen, sowie zur Eigenfinanzierung, da das Unternehmen (mehr oder weniger selbstständig) eine Eigenkapitalerhöhung vornimmt.

Die Beteiligungsfinanzierung kann zum teilweisen Verlust der Abhängigkeit und zu einer Änderung der Machtverhältnisse innerhalb des Unternehmens führen.

Die Teilhaberschaft ist gebunden an eine Gewinn-, aber auch einer Verlustbeteiligung.
Teilhaber können auch für die Schulden des Unternehmens haften, falls sie Vollhafter oder persönlich haftender GmbH-Gesellschafter sind. Zumindest besteht für Teilhaber ein Risiko bei Insolvenz des Unternehmens.

Ein großer Vorteil der Beteiligungsfinanzierung aus Unternehmenssicht ist die fehlende oder zumindest kaum standardisierte Absicherungsregelung. Allerdings gibt es i.d.R. Zugangsregelungen (und damit verbundene Prüfungen) zum Kapitalmarkt.

Beteiligungsfinanzierung kann des Weiteren unterschieden werden, in börsliche Beteiligung (mit einer Börse als Vermittler) oder außerbörsliche Beteiligung (z. B. Venture Capital, Leasing, Factoring). Neben den nachfolgend aufgeführten Finanzierungsform mit Beteiligung, gibt es vielerlei (hier nicht vorgestellte) Misch- und Sonderformen der Beteiligungsfinanzierung.

Wertpapiere und Wertpapierarten

Wertpapiere sind Urkunden die ein privates Recht verbriefen.

  • Warenwertpapiere
    Wertpapiermäßige Verbriefung von Forderungen auf Lieferung von Waren, lagernder/schwimmender Waren
    Lieferschein, Lagerschein, Konnossement (wertmäßige Verbriefung einer Schiffsladung) usw.
  • Geldwertpapiere
    Wertpapiermäßige Verbriefung einer Geldforderung, keine laufenden Erträge! Wechsel- und Zinsscheine, Schecks usw. Jede Banknote ist bereits ein Geldwertpapier.
  • Kapitalwertpapiere
    Verbriefung eines Teilhaberrechts oder längerfristiger Forderung, zusätzlich Anspruch auf laufende Erträge.
    Können in vertretbare und nicht vertretbare Kapitalwertpapiere unterschieden werden:

    • Nicht vertretbare Kapitalwertpapiere:
      Grundschuldbrief, Sparbuch usw.
    • Vertretbare Kapitalwertpapiere (Effekte):
      Verbriefung von gleichen Rechten (innerhalb einer Gattung), untereinander austauschbar und daher leicht handelbar.
      Effekten sind Schuldverschreibungen (z. B. Pfandbrief, Wandel- und Optionsanleihe, Industrie- und Kommunalobligation sowie Bundes-, Landes- und Kommunalanleihe) und Aktien (Stammaktien und  Vorzugsaktien) und Bezugsrechte.

Börsen

Die Börse ist ein organisierter und international verknüpfter Markt für fungible Sachen und Rechte.

Fungiblität ist nur bei Sachen und Rechten gegeben, welche leicht handelbar und vertretbar sind, da der Wert nicht individuell sondern nach Normen bestimmt wird. Fungible Sachen können leicht ersetzt werden, insbesondere durch Sachen gleicher Gattung.

Von Bedeutung für die Beteiligungsfinanzierung ist vor allem der Handel an Effektenbörsen. Effekten sind alle fungiblen Wertpapiere, nur solche können an Effektenbörsen gehandelt werden.

Platzierung von Effekten

Will ein Unternehmen Effekte platzieren, kann das Unternehmen dies in erster Linie in Rahmen einer Privatplatzierung erreichen. Die Privatplatzierung erfolgt nach relativ freien Regeln, richtet sich meistens an einen bestimmten Interessenkreis und ist daher einfach / unkompliziert, es fehlt nur oft der Zugang zu vielen potenziellen Teilhabern.

Mit der öffentlichen Platzierung macht das Unternehmen seine Effekte bekannt und findet so einen breiteten Zugang zu potenziellen Teilhabern.

Öffentliche Platzierung erfolgt über die Effektenbörse oder in Form einer öffentlichen Zeichnung. Bei der öffentlichen Zeichnung können potenzielle Investoren Effekte im Rahmen eines Preisbildungsverfahrens innerhalb einer Zeichnungsfrist kaufen. Die Zeichnungsfrist bezeichnet das Ende der Emissionsbereitschaft und ist bis dahin als einseitige Willenserklärung des Finanzierungssuchenden zu sehen. Zeichnungsfristen können allerdings gesetzliche Regelungen unterliegen (z. B. die Bezugsfrist für Bezugsaktien).

In Deutschland sind drei Preisbildungsverfahren im Rahmen einer öffentlichen Platzierung von Bedeutung:

  • Festpreisverfahren:
    Der Emittent setzt einen festen Preis im Vorfeld der Emission von Wertpapieren fest. Das Festpreisverfahren wurde eher vom Bookbuildung-Verfahren verdrängt
  • Bookbuilding:
    Die potenziellen Investoren können innerhalb der Zeichnungsfrist mit einem Wert innerhalb einer vorgegebenen Preisspanne bieten. Die Gebote werden im „Order Book“ verzeichnet. Um den Zuschlag zu erhalten, ist auch die Identität des Investitionssuchenden wichtig, da über den Zuschlag der Emittent sowie an Emissionsgeschäften beteiligte Kreditinstitute mitentscheiden.
  • Tenderverfahren:
    Die Mengen- und Preistender sind Erstplatzierungsverfahren nach dem Auktionsprinzip. Zuschläge erhalten Meistbietende (Höchstgebot, mit gebundenem Mindestpreis) für eine vorgegebene Menge beim Preistender bzw. Investoren mit Höchstgeboten über die Menge, bei festgelegtem Zins (von der Europäischen Zentralbank) beim Mengentender.

Venture Capital

Venture Capital ist eine spezielle Form der Beteiligungsfinanzierung. Es ist eine Form der langfristigen Finanzierung, welche mit dem Eigenkapital oder einem eigenkapitalähnlichem Kapital verbunden und damit risikoreich ist.
Venture Capital gilt auch insbesondere deswegen als risikoreich, da es eine Unternehmensfinanzierung für junge, aufstrebende Unternehmen, welche noch in der Anfangsphase stehen, nicht börsennotiert/emissionsfähig sind und das Kapital für den Ausbau einer technischen Innovation oder der Erschließung eines neuen Marktes benötigen.

Daher auch der Name Venture Capital, zu Deutsch auch Wagniskapital oder Risikokapital.

Für solch junge, innovative Unternehmen ist eine derartige Beteiligungsfinanzierung meistens die einzige Chance auf die kostenaufwendige Umsetzung ihrer Idee, da ein Gang an die Börse wie auch eine großvolumige Innenfinanzierung nicht möglich ist und keine materiellen/finanziellen Sicherheiten für Bankkredite vorhanden sind.

Außerdem sind die in Frage kommenden, finanzierungsbedürftigen Unternehmen nicht in der Lage, sofort nach der Finanzierung Zinsen und Tilgung für eine standardisierte Fremdfinanzierungsform wie den Bankkredit zu zahlen, es muss erst eine bestimmte Anlaufphase überwunden werden.

Für den Kapitalgeber (Finanzierer, Risikokapitalgesellschafter, meistens Venture-Capital-Gesellschaften) ist Venture Capital als Beteiligung an einer Unternehmung eine Chance (überaus hohe Rendite), aber auch ein hohes Risiko. Abhängig vom Verlauf der Entwicklung des finanzierten Unternehmens, kann es zu sehr hohen Erträgen oder auch zu Verlusten, bis hin zum vollständigem Verlust der eingebrachten Summe.

Der Kapitalgeber versucht sein Risiko durch genaue Prüfung des Unternehmens hinsichtlich der Zukunftschancen, Innovativität und des immateriellen Werts einzuschätzen, wobei besonders spezialisierte Risikogesellschafter sehr erfahren sind.
Für das finanzierte Unternehmen bedeutet die Finanzierungsform Venture Capital einen nicht unerheblichen Verlust der Unabhängigkeit.

Der Kapitalgeber greift, abhängig von der vertraglichen Regelung, gravierend in den Geschäftsverlauf ein, bietet (freiwillige oder obligatorische) Beratung bereit, führt das Management an oder übernimmt es gar in Teilbereichen (z. B. Personalmanagement) selbst und hilft im Ausbau des Netzwerkes bzw. den Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen (Lieferern, Kunden etc.) und hilft bei der Bekanntmachung und dem Marketing.

Factoring

Factoring (Deutsch: Forderungszession) zählt zu den Sonderformen unter den Finanzierungsmöglichkeiten.

Es handelt sich dabei um eine längerfristige Geschäftsbeziehung, welche auf den regelmäßigen Ankauf von kurzfristigen Buchforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen gegen Schuldner (Debitoren) durch einen Factor basiert.

Ein Unternehmen kann Forderungen an seine Schuldner an einen Factor verkaufen. Das Unternehmen erhält somit sofort Mittel zur Steigerung der eigenen Liquidität. Damit vermeidet das Unternehmen eine Überschreitung des Forderungsziels und kann sich selbst vor dem Liquiditätsverlust (und damit vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit) retten und kurzfristig die Bilanz „aufpolieren“. Factoring dient auch der Absicherung der Risiken von Verlusten aus möglichen Insolvenzen und verringert die nötige Reservebildung zum Ausgleich von Forderungsausfällen.

Durch das Factoring kann ein Unternehmen sich mehr auf das Kerngeschäft konzentrieren, da es nicht viel Aufwand hinsichtlich Forderungseintreibung, Mahnung und der Debitorenbuchführung insgesamt betreiben muss, sondern diesen Verwaltungsaufwand an den Factor abgibt.

Factoring ist also eine finanzielle Absicherung und Finanzierungsform zu gleich und dabei als Service mit Arbeitsentlastung zu verstehen. Factoring kostet dem forderungsveräußernden Unternehmen (für kurzfristige Finanzierungsformen) marktübliche Zinsen sowie, als Verwaltungs- und Risikozulage, zusätzliche Gebühren .

Wie bei allen Finanzierungsformen, haben auch beim Factoring die Laufzeit bzw. Frist (der veräußerten Forderung) sowie die Bonität der Schuldner Auswirkungen auf die Zinsen und Gebühren, welche der Factor verlangt.

Übliche Kosten sind bei Factoring-Geschäfte in Deutschland:

  • Zinsen aus der bereitgestellten Summe (marktübliche Zinsen für kurzfristige Kredite)
  • Delkrederegebühr, als eine Art „Risikozulage“, abhängig von der Identität bzw. geprüften Bonität des Schuldners (i. d. R. zwischen 0,2 und 0,4% der Forderungssummen)
  • Facotringgebühr als Umschlag der Verwaltungskosten des Factors (i. d. R. zwischen 0,5 und 0,4% der Forderungssummen)

Bei unechtem Factoring (keine Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factor) entfällt die Delkredergebühr.

Leasing

Leasing ist eine (Sonder-)Finanzierungsform, welche in der Wirtschaft sehr verbreitet ist und in vielen verschiedenen Unterformen genutzt wird. Der Erfolg des gewerblichen Leasings liegt zum einen in der schnellen Erreichung von Kapital (ohne große Einschränkung der Liquidität) und der Gewerbesteuervorteil. Für Privatpersonen gilt Leasing oft als ungünstige Finanzierungsform, insbesondere weil Privatpersonen keine Leasingraten geltend machen können.

Als Leasing wird die Übergabe eines Leasing-Gegenstands in den Besitz eines Leasing-Nehmers und die miet- oder pachtweise („to lease“ – vermieten/verpachten) Überlassung des Gegenstands durch den Leasing-Geber.

Leasing-Geber ist entweder der Produzent, dann handelt es sich um Direkt-Leasing, oder um eine Leasing-Gesellschaft, welche Leasing-Gegenstände von einem oder mehreren Produzenten stellvertretend führt, vermittelt und verwaltet. Grob lassen sich die Leasing-Verträge dem operativen Leasing oder dem Finanzierungsleasing zuordnen. Zusätzlich gibt es viele Sonderformen von Leasing (Spezialleasing).

Wird allgemein von „Leasing“ gesprochen, ist in den meisten Fällen vom Finanzierungsleasing (klassisches Leasing) die Rede. Finanzierungsleasing bezüglich der Amortisation unterschieden werden:

  • Leasing mit Vollamortisation:
    Das heißt, dass der Leasing-Geber im Grund kein Interesse am Rückerhalt des Gegenstandes hat. Der Gegenstand wird am Ende der Leasing-Laufzeit mit einem geringen Restwert verbucht. Da eine volle Amortisation nach der Laufzeit erreicht werden muss, ist ein Vollarmortisationsvertrag eher als teuer für den Leasingnehmer einzustufen.
  • Leasing mit Teilamortisation:
    Die Leasing-Laufzeit und die Leasing-Raten sind nich so gestaltet, dass eine Amortisation erreicht wird. Es bleibt nach Leasing-Laufzeit ein nicht geringer Restwert. In der Regel hat der Leasinggeber ein Andienungsrecht, der Leasingnehmer jedoch kein Optionsrecht. Es gibt jedoch viele verschiedene Gestaltungsfreiräume für Leasingverträge, so zum Beispiel eine Kündbarkeit für den Leasingnehmer und verschiedene Optionen, wie der Ankauf (zum Marktwert), Rückgabe oder Weiterführung des Leasings.

Operatives Leasing wird auch als unechtes Leasing bezeichnet und eher den Mietgeschäften zugeordnet, da der Leasinggeber (Eigentümer) die Verantwortung über die Instandhaltung und Versicherung des Leasing-Gegenstands behält und der Leasingnehmer eher auf ein kurzfristiges Nutzungsrecht abzielt.

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