Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist die zusammengefasste Sammlung aus Rechtsvorschriften aus dem Zivilrecht, Strafrecht und dem öffentlichen Recht, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftseinheiten betreffen oder Einfluss auf eine Wirtschaftseinheit nehmen.

Wirtschaftsrecht ist kein eigenes Gesetz oder gar ein Gesetzbuch, wie z.B. das Strafgesetzbuch oder Sozialgesetzbuch und daher auch kein direkt abgegrenzter Rechtsbereich.

Im Studium Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik werden i.d.R. ein oder zwei Module Wirtschaftsrecht eingegliedert, da auch der Wirtschaftsingenieur bzw. Wirtschaftsinformatiker einen guten Überblick über u.A. Geschäftsfähigkeit, AGB und Sachmängelhaftung haben muss. Die Module Wirtschaftsrecht sind demnach für Studenten des Wirtschaftsingenieurwesens bzw. der Wirtschaftsinformatik nicht zu unterschätzen, nicht zuletzt auch, da eine Einführung in das Wirtschaftsrecht das Rechtsverständnis übt.

Für die Schnittstelle zwischen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft werden über eine eigene Ausbildung, nämlich das Studium Wirtschaftsrecht, Fachkräfte für die Unternehmen ausgebildet. Sowohl mittelständische als auch große Unternehmen haben einen Bedarf an Wirtschaftsjuristen, da diese speziell auf die Anforderungen aus Rechtskenntnis und Wirtschaftswissen zugeschnitten sind und durch Spezialisierung beispielsweise Experten im Rechnungswesen sind.

Gliederung des Wirtschaftsrechts

Die Rechtsvorschriften, welche auf Wirtschaftseinheiten wirken, liegen auf unterschiedlichen Ebenen.

  • Wirtschaftsrecht auf Ebene des Verfassungsrechts
  • Wirtschaftsrecht auf Ebene des Verwaltungsrechts
  • Wirtschaftsrecht auf Ebene des Privatrechts (Wirtschaftsprivatrecht)

Hier soll eine kleine Einführung für Studenten und Absolventen des Wirtschaftsingenieurwesens in das Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt auf das Wirtschaftsprivatrecht gegebene werden.