Gliederung der Rechtsvorschriften

Die Rechtsvorschriften sind nach einem bestimmten Schema gegliedert.
Die erste Gliederung ist die in das Privatrecht (oder auch Zivilrecht) und des öffentlichen Rechts.

Das Wirtschaftsrecht (bzw.: Das für die Wirtschaft relevante Recht) findet sich sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht.

Während sich das Privatrecht mit rechtlich gleichgestellten Parteien beschäftigt, baut das öffentliche Recht auf dem Subordinationsverhältnis auf. Das Subordinationsverhältnis bezeichnet die überlegene Stellung des Staates als eine Partei gegenüber den anderen, von einer öffentlichen Rechtsvorschrift betroffenen Partei.
Das öffentliche Recht hat viele Unterverzweigungen, z.B. das Strafrecht, Steuerrecht, alle Verwaltungsgesetze und viele weitere, auf welche hier vorerst nicht weiter eingegangen wird.

Das Privatrecht ist primär durch das Bürgerliche Recht (BGB) bestimmt. Im BGB werden die grundsätzlichen Regeln des Handelns zwischen Wirtschaftssubjekten (z.B. klassischer Verbrauchsgüterkauf und die daraus resultierende Mängelhaftung) bestimmt.
Weitere Rechtsvorschriften werden in bestimmten Bereichen diskreter. Beim Handel der Gewerbebetreibende z.B. durch das Handelsgesetzbuch (HGB), bei Arbeitsverhältnissen (Dienstverträge nach dem BGB) sind viele weitere Rechtsvorschriften, zusammengefasst als sogenanntes Arbeitsrecht, zu beachten.

Weitere Gesetze des Privatrechts sind u.a. das Wettbewerbsrecht, Urheberrechtsrecht und das Gesellschaftsrecht.

Rechtsgliederung

Hinweise:

Viele Gesetze finden sich sowohl im Privatrecht, als auch im öffentlichen Recht, so zum Beispiel das HGB, auch ein Teil des Arbeitsrechts ist in beiden Bereichen zu finden.

Eine Gliederung der Rechtsvorschriften erfolgt auch nach anderer Schemata, z.B. nach Hierarchie (Vom Grundgesetz bis zur Satzung) usw.