Unternehmensrating nach Basel II und Basel III

Das Rating von Unternehmen ist ein Gebiet aus der Unternehmensanalyse des betriebswirtschaftlichen Managements mit dem Hintergrund der Sicherstellung einer Fremdfinanzierung.

Basel II ist ein Instrument der Sicherung der nötigen Eigenkapitalausstattung und damit der Vermeidung von wirtschaftsschädigenden Kreditausfällen. Es handelt sich hierbei um die Einschätzung eines Kreditinstitutes darüber, ob ein potenzieller Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unzureichend (unter Heranziehung von Sicherheiten) nachkommen können wird. Ein ernster Verzug von Zahlungen besteht in diesem Sinne nach Verstreichen einer Frist von 90 Tagen nach Fälligkeit.

Gemäß §18 KWG (Kreditwesengesetz) sind deutsche Kreditinstitute zur Prüfung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers verpflichtet, aus welchen Eigenmittel als Sicherheit in nach diesem Gesetz festgelegter Höhe für den Kredit bei dem Kreditinstitut hinterlegt werden müssen.

Basel II fasst Eigenkapitalvorschriften zusammen, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen wurden. Die Regelungen finden gemäß EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG in Deutschland und der gesamten Europäischen Union (EU) Anwendung. Die USA, welche diese Regelungen als Erstidee  vorschlug, hat diese Regelungen bisher nicht übernommen, strebt die Übernahme entsprechender Regeln jedoch langfristig an.

Basel II wird bis 2013 schrittweise durch neue Regelungen nach Basel III teilweise ersetzt oder ergänzt. Basel III nimmt damit auch ganz neue Themenbereiche auf und schlägt, ergänzend zu den bisherigen Regeln nach Basel II, in einer Richtung der Eigenkapital-Bewertung ein.

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Verlustquote bei Kredit-Ausfall (LGD – Loss Given Default)

In der Regel tritt bei einem Kreditausfall nicht der Worst-Case für das Kreditinstitut ein. Banken verlieren selten die gesamte ausstehende Kreditforderung. Vor Abschluss des Darlehensvertrages werden von der Bank Sicherheiten geprüft und in den Vertrag eingebracht.

Bei Kreditausfall kann, wenn nicht die gesamte, dann die teilweise Forderung durch Verwertung von Sicherheiten gerettet werden. Auch kann es erfreulicherweise passieren, dass die Zahlungsfähigkeit wieder vom Schuldner zurück gewonnen wird.

Verlustquote = 1 – Verwertungsrate

Die Verwertungsrate (engl. Recovery Rate) ist der prozentuale Anteil eines Kreditvolumens, welcher durch Verwertung von Sicherheiten übrig bleibt. Idealerweise bleibt die Verlustquote gleich null. Da die anzunehmende Verlustquote jedoch – abhängig von dem Kreditvolumen, den Sicherheiten und dem Kreditzweck – nicht immer bei null liegen kann, nimmt die Verlustquote bzw. die Verwertungsrate Einfluss auf die Kreditkonditionen.

Berechnung des tatsächlichen Verlustes

Höhe des Kreditausfalls, beschränkt auf das haftende Kapital zum Zeitpunkt des Verzuges

– Erlöse aus materiellen Sicherheiten

– Erlöse aus nicht-materiellen Sicherheiten

– Insolvenzdividende

– Sonstige Tilgungseingänge

= Kapitalverlust

+ Zinskosten

+ Abwicklungskosten (Gebühren etc.)

= Ökonomischer Verlust

Der Kapitalverlust fällt nach Verwertung der vertraglich zugesicherten materiellen/immateriellen Sicherheiten niedriger aus, als der eigentliche Kreditausfall.

Bei Insolvenz eines Unternehmens kann auch die Insolvenzdividende (auch: Konkursdividende, Konkursquote) hinzu kommen. Sie ist ein Prozentsatz auf die Forderung der Gläubiger, welcher bei Abwicklung der Insolvenz durch den Konkursverwalter festgelegt wird. Da der Fiskus ein (bestrittenes) Vorzugsrecht hat, fällt diese Dividende jedoch oft weg.

Unternehmensrating

Unter Unternehmensrating ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls (Probability of Default) zu verstehen.

Ein Ansatz des Unternehmensrating ist der interne Rating-Ansatz (IRB – Internal Ratings Based Approach), nach dem Basler Ausschuss für Bankaufsicht (2003b). Nach dem IRB-Ansatz wird die notwendige Eigenmittelhinterlegung für Staaten, Kreditinstitute und Unternehmen durch ein internes Rating festgelegt. Staaten, Kreditinstitute und sonstige Unternehmen werden dabei grundsätzlich gleichbehandelt, kleinere Unterschiede ergeben sich aus unterschiedlichen Ober- und Untergrenzen für einige Kennzahlen.

Es gibt zwei IRB-Ansätze:

Der Basisansatz ist günstiger und damit insbesondere für kleine Banken interessant, da hier mit Vorgaben für Unternehmen und Branchen von Aufsichtsbehörden gearbeitet wird. Die Untersuchung ist daher größtenteils ein Soll-/Ist-Vergleich.

Der fortgeschrittene IRB-Ansatz ist aufwändiger und für größere Banken geeignet, welche jedoch bereits vor Basel II schon interne Rating-Methoden verwendeten.

Risikokomponente IRB Ansatz
Deutsch Englisch Basis Fortgeschritten
Ausfallwahrscheinlichkeit (für ein Jahr) Probability of Default (PD) Einschätzung durch Bank Einschätzung durch Bank
Restforderungshöhe (bei Ausfall erwartet) Exposure at Default (EAD) Vorgabe des Ausschusses Einschätzung durch Bank
Verlustquote bei Ausfall Loss Given Default (LGD) Vorgabe des Ausschusses Einschätzung durch Bank
Effektive Restlaufzeit Maturity (M) Vorgabe des Ausschusses oder Einschätzung der Bank
(kreditabhängig)
Einschätzung durch Bank
Jahresumsatz Sales (S) Umsatz des Unternehmens Umsatz des Unternehmens

Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) wird immer bankenintern bestimmt und befasst sich insbesondere mit einer möglichen Insolvenz des Kreditnehmers. Die Einschätzung einer Bank erfolgt dabei auf Basis unternehmensinterner und -externer Daten. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird eingeschätzt, durch Betrachtung des Unternehmens (Kennzahlen, Unternehmensmodell) und der Branche.

Zudem gibt es noch den IRB-Retail-Ansatz für Privatpersonen und Unternehmen mit einem Umsatz kleiner als eine Million Euro.

Was bedeutet das Rating für die Unternehmen?

Jedes Unternehmen benötigt Liquidität, welche über Eigenkapital (Gesellschafter, Aktien usw.) eingeholt oder in Form von Fremdkapital als Bankkredit (verschiedenste Formen) zur Verfügung gestellt werden kann. Die Unternehmen werden von außen bewertet, eine negative Bewertung ist ein Wettbewerbsnachteil. Die Unternehmen können dieses Rating daher nicht ignorieren, sondern müssen möglichst gut abschneiden. Durch präventive Strategien zur Beeinflussung des Ratingergebnisses ist langfristig die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Schneiden Unternehmen im Rating schlecht ab, bekommen diese Unternehmen keine Kredite zu günstigen Konditionen mehr. Besteht laut Rating ein hohes Ausfallrisiko, ist ein „Risikozuschlag“ unausweichlich. Zudem ist auch der Kreditrahmen (= die Kredithöhe) eingeschränkt.

Basel II und III standen (und stehen immer noch) in Kritik, mittelständische Unternehmen zu stark zu benachteiligen. Mittelständische Unternhemen sind selten gut mit Eigenmitteln ausgestattet. Durch das sogenannte „KMU-Paket“ – im Rahmen der Konsultationsprozesse zu Basel II – werden insbesondere Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50 und 5 Mio. Euro entlastet, indem eine Größenanpassung der Risikogewichtungsfunktion geschieht.