Die Anlagenwirtschaft befasst sich mit dem Einkauf für den internen Bedarf und dem Einsatz von Anlagen (Betriebsmittel), also der Beschaffung, Planung/Koordination und der Wartung/Instandhaltung dieser Anlagen.
Bei der Anlagenwirtschaft müssen wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte sowie geltene Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutz oder Umweltschutzbestimmungen) berücksichtigt werden.
Der Einkauf, Transport und die (Zwischen-)Lagerung von Anlagen, die Bereithaltung und der Einsatz, Wartung und Instandsetzung von Anlagen, bis hin zum Weiterverkauf oder der sachgerechten Entsorgung sind Teilverantwortungen der Anlagenwirtschaft.