Abschreibungen

Abschreibungen dienen der Erfassung auf Grund planmäßiger Rechnung ermittelter Beträge, welche die Wertminderung eines Betriebsmittels ausgleichen sollen.

Im Klartext: Die Abschreibung soll entgegenwirken, dass Unternehmen keine unerwartet hohen Aufwändungen bei der Neuanschaffungen eines Betriebsmittels haben. Es wird geschätzt, wie lange ein Betriebsmittel im Einsatz bleiben kann und wie viel es bei Veräußerung nach dem Zeitraum noch an Wert einbringt. Das Defizit wird in monatlichen/jährlichen Sätzen als laufende Kosten des Betriebsmittels verbucht. So spielt der Wertverlust eines Betriebsmittels eine sehr wichtige Rolle, denn je höher der Wertverlust, desto größer auch die laufenden Kosten (Abschreibungen).

Mögliche Abschreibungsgründe:

– Abnutzung / Verbrauch: z.B. Verschleiß von Arbeitsgeräten, welche eine mechanische Abnutzung haben

– Wertverlust: z.B. Computeranlagen, welche nach ca. 10 Jahren überholt sind

– Zeitliche Nutzungsbegrenzung: z.B. bei Leasing (Zeitvertrag)

– Rechtsbedingte Änderung: Falls zukünftige Rechtsvorschriften eine Nutzung untersagen (z.B. zukünftige Umweltschutzbestimmungen)