Technische Zeichnung

Das Kernwerkzeug der Konstruktion ist die Technische Zeichnung. Die Technische Zeichnung ist die zeichnerische Darstellung eines Produktes oder Bauteile davon. Die Technische Zeichnung ist ein wichtiges Mittel zur Wissensübermittlung über eine Konstruktion und kann nicht durch textliche Beschreibungen ersetzt, sehr wohl aber ergänzt, werden.

Sachbezogene Daten, die zu einer technischen Zeichnung gehören:

  • Bezeichnung/Benennung (optional mit kurzer Funktionsbeschreibung)
  • Klassifizierungsnummer (Teilgruppenzuordnung)
  • Identnummer (Endprodukt vs Baugruppe vs Einzelkomponente)
  • Gewicht
  • Änderungsfelder:  Änderungsindex und -nummer, Änderungszeitpunkt (mindestens Datum), Ersatzangaben

Strukturelle Daten, die zu einer technischen Zeichnung gehören:

  • Zeichnungsnummer (nicht unbedingt identisch mit der Teile-Identnummer)
  • Erstellungszeitpunkt (mindestens Datum) der Fertigstellung
  • Personendaten von Konstrukteur/Bearbeiter/Prüfer/Abnehmer: personelle Nummer, Name, Abteilung
  • Unternehmens-/Betriebsbezeichnung und Eigentümer (Nutzungsrecht)
  • Abbildungsmaßstab und Zeichnungsformat
  • Darstellungsbeschreibung (z. B. Schnittansichten, Konstruktionsdetails)

Technische Daten, die zu einer technischen Zeichnung gehören:

  • Geometrie: Abbild und Abmessungen
  • Werkstoff: Bezeichnung, Ausgangszustand (z. B. vergütet)
  • Toleranzen
  • Oberflächen: Oberflächengüte, Härte, Rauheit, Oberflächenschutz/Beschichtung (z. B. Galvanisierung, Verchromung usw.), Nachbearbeitung
  • Qualitätssicherungsvorgaben (Lager-/Transportbedingungen, Testverfahrensvorschläge usw.)
  • Fertigungsvorgaben: Vorgaben für Teilefertigung und Montage

Technische Zeichnungen beschreiben die technischen Eigenschaften, welche sich drei Bereichen zuordnen lassen:

  1. Geometrieparameter: (Geometriekonstruktion)
    Bestimmung der Abmaße, Anzahl, Position, Bohrungsdaten usw.
  2. Technologieparameter: (Werkstoff-/Fertigungstechnische Konstruktion)
    Bestimmung der Oberflächengüte, Toleranzen, Bearbeitungsvorgaben, Passungsdaten usw.
  3. Funktionsparameter: (Physikalisch/Chemisch)
    Analyse der Tragfähigkeit, Belastungsverlauf, Thermisches Belastungsvermögen, Durchbiegung, Torsionsmoment, Korrosionsbeständigkeit usw.

Beim Lesen einer Konstruktionszeichnung wird der Betrachter mit sehr vielen Informationen überflutet. Es gilt im ersten Schritt um die Bestimmung der Hauptfunktion des Konstruktionsgegenstands.

Bei dem Einstudieren der Zeichnung ist die erste Methode, Funktionsflächen und freie Flächen ausfindig zu machen voneinander zu unterscheiden. Während Funktionsflächen eine (meist mechanische) Funktion übernehmen, wie beispielsweise Zahnräder, Lager, Dichtungen, Bohrungen und Schrauben, sind freie Flächen konstruktionsspezifisch funktionslos und verbinden oder ergänzen die die Funktionsflächen. Freie Flächen übernehmen jedoch immer noch eine technologische oder zumindest designerische Funktion (sonst wären sie verzichtbar), beispielsweise dienen sie der Umleitung oder Befestigung von Material (Einspannung oder Anstoß an feste Körper, Leitung von Flüssigkeit und Gas).

Funktionsflächen sind die wesentlich genauer zu definierenden Flächen (Toleranzen, Passungen, Bearbeitungsverfahren usw.)

In der Technischen Zeichnung sind alle notwendigen Informationen über ein Bauteil, Baugruppe und/oder ein komplettes Produkt zu treffen, insbesondere über die Maße, Funktion, Fertigungs- und Prüfungsverfahren.

Technische Zeichnungen müssen konstruktionsgerecht sein:

  • Vollständigkeit: Konstruktionsunterlagen müssen das Produkt technologisch vollständig beschreiben und dürfen keine Details auslassen. Da dies i.d.R. über mehrere, verschiedene Zeichnungen und Tabellen geschieht, sind diese dem Zusammenhang entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu nummerieren
  • Verständlichkeit: Technische Zeichnungen müssen übersichtlich und ohne Interpretationsspielraum, gut lesbar und verständlich sein, Mehrdeutigkeiten sind zu vermeiden oder entsprechend durch Beschreibung zu umgehen
  • Normgerechtheit: Technische Zeichnungen und sonstige Konstruktionsunterlagen sollen nicht nur den innerbetrieblichen Normen, sondern auch den überbetrieblichen Normen entsprechen
  • Inhaltliche Richtigkeit, Widerspruchsfreiheit und Fertigungsgerechtheit: Die Konstruktionen haben nur eine Relevanz, wenn sie richtige Tatsachen abbilden und auch umsetzbar in der Fertigung sind. Die Fertigungsgerechtheit ist nicht nur technisch bedingt, sondern auch wirtschaftlich. Dies betrifft beispielsweise die Bemaßung (richtige Größe), Toleranzen (Grundsatz: Je geringer die Toleranz, desto teurer die Fertigung) und die Werkstoffauswahl