Innenfinanzierung

Die Innenfinanzierung ist ein Bereich der Eigenfinanzierung und eine rein intern verwaltete Finanzierung ohne langfristige Bindung an Dritte wie bei der Beteiligungsfinanzierung oder der Fremdfinanzierung. Die Innenfinanzierung setzt jedoch bereits ein vorhandenes Kaptal voraus, welches in das Unternehmen eingebracht bzw. durch Umsatz erwirtschaftet wurde.

Die Innenfinanzierung kann aus verschiedene, internen Quellen geschöpft werden:

  • Vermögensumschichtungen
    Durch die Veräußerung von Anlage-/Umlaufvermögen bzw. materielles/immaterielles Vermögen findet ein Tausch innerhalb des eigenen Vermögens zu Gunsten der liquiden Mittel statt. Dies ist eine Desinvestition, die klassische Form der Eigenfinanzierung innerhalb der Innenfinanzierung
  • Abschreibungsgegenwerte (Kapitalfreisetzung)
    Eine Investition muss hier vorausgegangen sein. Die Abschreibungsbeträge werden nach zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Ersatzinvestition (Reinvestition) benötigt. Die Abschreibungszeiträume bzw. die Zeitpunkte für die Ersatzbeschaffungen sind (abhängig von Gegenstandsart und Bewertung der Nutzungszeit) eher langfristig. Werden die Abschreibungsbeträge zwischenzeitlich für eine Finanzierung gebraucht, liegt eine Innenfinanzierung vor. Da Abschreibungen i.d.R. interne Verpflichtungen sind, ist diese Form der Innenfinanzierung eher unproblematisch (sie können aber bei Fahrlässigkeit den Fortbestand der Handlungsfähigkeit gefährden).
  • Einsparungs- bzw. Rationalisierungsvornahme (Kapitalfreisetzung)
    Durch Rationalisierung (Einsparung) innerhalb des Wertschöpfungskette, beispielsweise durch Verringerung des Ausschusses, Lagerbestandes, Einsparungen bzw. Effizienzserhöhung bei der Fertigung, Verwaltung usw.
  • Rückstellungsgegenwerte (Kapitalfreisetzung)
    Rückstellungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die in Höhe und Fälligkeit, möglicherweise auch nach Grund, ungewiss sind. Bezüglich Rückstellungen ist das Unternehmen weniger frei, wie etwa bei Abschreibungen. Die Bildung von Rückstellungen wird vom Gesetzgeber im bestimmten Rahmen vorgeschrieben, das Unternehmen hat jedoch einen gewisses Ermessungsspielraum bei der Rückstellungsbildung.
    Da Rückstellungen auf Grund der ungenauen oder gar ungewissen Kenntnis über den Zahlungszeitpunkt nicht als Verpflichtungen geführt werden, können Rückstellungen ebenfalls für eine Innenfinanzierung bereitstehen. Jedoch sind nur eher langfristige Rückstellungen von Bedeutung, da nur langfristige Rückstellungen eine gewisse Finanzierungssicherheit gewährleisten. Dennoch sind auch langfristige Rückstellungen unterschiedlich für eine Innenfinanzierung geeignet. Besonders geeignet können je nach Situation Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche (gesetzliche/vertragliche) Verpflichtungen (=Kulanz), Pensionsrückstellungen (da i.d.R. sehr langfristig) oder Aufwandsrückstellungen bzw. Innenverpflichtungen (da keine Verpflichtung gegenüber Dritten) sein.
    Eher ungeeignet sind Steuerrückstellungen, Rückstellungen für schwerwiegende Risiken (z. B. Prozessrisiken) und jegliche kurzfristig fälligwerdende Verpflichtungen. Aus rein unternehmerischer Sicht, sind (wenn das Unternehmen keine Verluste macht) die Bildung von steuerlich anerkannten Rückstellungen (Rückstellungen ohne Passivierungsverbot) und damit ihre Verwendung als Betriebsausgaben gesehen werden und den steuerlichen Gewinn somit mindern können.
  • Selbstfinanzierung
    Selbstfinanzierung kann ein Unternehmen ausschließlich dann vollziehen, wenn es Gewinne erzielt.
    Einbehaltene Gewinne werden zur Bildung von Rücklagen verwendet, sofern keine anderweitigen Gewinnverwendungsbeschlüsse der Rücklagenbildung entgegenstehen. Die Rücklagen können auf der Passivseite der Bilanz offen ausgewiesenen werden oder stille Reserven darstellen. Unterschieden werden demnach die offene und stille Selbstfinanzierung

Offene Selbstfinanzierung

Die offene Selbstfinanzierung ist die Gewinnthesaurierung. Der Gewinn wird ganz oder teilweise in Rücklagen geleitet und demnach einbehalten, Kapitalgesellschaften dürfen den Gewinn nicht vollständig in Rücklagen führen.  Die offene Selbstfinanzierung ist die bedeutenste Form von Beschaffung neuen Eigenkapitals für nicht emissionsfähige Unternehmen.

Thesaurierter Gewinn wird versteuert und in der Bilanz ausgewiesen. Bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften  durch Ausweis auf dem Eigenkapitalkonto. Kapitalgesellschaften weisen die Thesaurierung als Gewinnrücklagen in der Bilanz aus. Die Steuerbelastung ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmers. Der Gewinn aus einem Einzelunternehmen ist demnach der Einkommenssteuersatz, bei anderen Rechtsformen sind die jeweils anderen Gewinnversteuerungsvorschriften maßgebend.

Stille Selbstfinanzierung

Die stille/verdeckte Selbstfinanzierung führt zu stille Reserven, die als Innenfinanzierung angesehen werden. Eine stille Selbstfinanzierung entsteht in den meisten Fällen durch gezielte oder unbewusste Falschbewertung von Vermögen/Verbindlichkeiten zu Gunsten des Unternehmens, also Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva. Beispiele sind überhöhte (falsche) Beträge für Abschreibungen oder Rückstellungen.

Andere Fälle, die zur Selbstfinanzierung führen, sind die Nichtaktivierung aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände (z. B. geringwertiger Gegenstände) oder Unterlassen von Zuschreibungen von Wertsteigerungen des Vermögens.

Vorteilhaft ist die stille Selbstfinanzierung besonders dann, wenn der steuerliche Gewinn unter Beachtung der Legalität gemindert wird. Da stille Reserven sich jedoch nur sehr schlecht einplanen lassen, ist dieser Form der Innenfinanzierung eher eine Randerscheinung.