Die Kostenartenrechnung befasst sich mit den anfallenden Kostenpositionen und ihrer Zuordnung bzw. Eigenstruktur.
Kosten lassen sich in Hauptgruppen mit Untergruppen zusammengefasst werden, beispielsweise in die Hauptgruppen:
– Personalkosten
– Materialkosten
– Fremd-Dienstleistungskosten
– Kapitalkosten
– Standort-/Raumkosten
– kalkulatorische Kosten
Diese beispielhaften Hauptgruppen gliedern sich in weitere Untergruppen auf.
Die Kosten werden in einem Kostenartenplan zusammengefasst und sinnvoll gegliedert. Diesen nicht verwechseln mit dem Kontenplan, welcher die strukturierte Erfassung der Aufwendungen, Erträge, Vermögensgegenstände und Finanzmittel für das externe Rechnungswesen zum Zweck hat.
Die Kostenartenrechnung muss sich hinreichend mit Problemen der Kostenerfassung auseinandersetzen. Herstellungskosten (Material, Energie usw.) unterliegen schwankenden Preisen, die Lohnkosten sind zum Teil saisonal unterschiedlich verteilt usw.
Die Trennung von Kostenstellen zuordenbaren und nicht zuordenbaren Kosten ist ebenfalls eine Aufgabe der Kostenartenrechnung. Kosten, die sich einer Kostenstelle direkt zuordnen lassen (z. B. Kosten der Bauteile, Arbeitsstunden der direkten Verarbeitung), sind die Einzelkosten, Gemeinkosten lassen sich hingegen nicht direkt zählbar zuordnen (z. B. Strom- oder Schmierölverbrauch, Arbeitsstunden der IT-Abteilung als Hilfsstelle). Auf diese Trennung der Kosten greift die Kostenstellenrechnung zurück.