Die Kostenstellenrechnung beschäftigt sich mit Verfahren zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.
Die angefallenen Kostenträger der, von der Kostenartenrechnung gesammelten Kostenarten werden in der Kostenstellenrechnung den Kostenstellen zugerechnet.
Produzierendes Gewerbe konzentriert sich im internen Rechnungswesen auf seine wertschöpfenden Kostenstellen, welche nicht (nur) Leistungen für rein innerbetriebliche Zwecke erbringen. Diese Kostenstellen sind in einem Maschinenbau-Unternehmen vereinfacht beispielsweise die Kostenstellen Fertigung, Montage und Vertrieb. Diese Kostenstellen sind die Hauptkostenstellen und die Kostenstellen, die maßgeblich, unmittelbar den Ertrag des Unternehmens erwirtschaften. Hauptkostenstellen sind direkt an der Wahrnehmung des Geschäftszwecks beteiligt. Hauptkosten können auch als Endkostenstellen bezeichnet werden.
In einem großen Unternehmen sind die Hauptkostenstellen nicht grob zusammengefasst, sondern in viele kleinere Kostenstellen (z. B. Fertigung in Umformen, Trennen und Fügen) geteilt. Häufig werden die Hauptkostenstellen noch in herstellungsrelevante (Einkauf, Herstellung/Fertigung, Produktion) und veräußerungsrelevante Hauptkostenstellen (Verwaltung, Verkauf, Marketing) unterschieden.
Kostenstellen, die rein innerbetriebliche Zwecke erfüllen und die Hauptkostenstellen unterstützen (z. B. IT-Abteilung, Rechtsberatung, Werkstatteinrichtungen), sind die sogenannten Hilfskostenstellen oder auch Vorkostenstellen oder Nebenkostenstellen. Hilfskostenstellen haben einen dienstleistenden Charakter für die Hauptkostenstellen und werden aus Sicht des Unternehmens als Nebeneinrichtungen gesehen.
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