Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten sind häufig obligatorischer Vertragsbestandteil für Finanzierungsgeschäfte in der Außenfinanzierung. Kreditsicherheiten sichern den Kreditgeber ganz oder teilweise vor Kreditausfall/-störung ab.

Kreditsicherheiten werden grundsätzlich unterschieden in sachenrechtliche Sicherheiten und schuldrechtliche Sicherheiten.

Bei einigen Kreditformen können Negativerklärungen gefordert werden. Bei einer Negativerklärung verspricht der Kreditnehmer, keine Sicherheiten an Dritte zu vergeben.

Eine weitere wirtschaftliche Absicherungsform sind Ausschließlichkeitserklärungen, welche absichern, dass der Kreditnehmer keine Geschäfte mit anderen oder bestimmten Kreditinstituten tätigt.

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Innenfinanzierung

Die Innenfinanzierung ist ein Bereich der Eigenfinanzierung und eine rein intern verwaltete Finanzierung ohne langfristige Bindung an Dritte wie bei der Beteiligungsfinanzierung oder der Fremdfinanzierung. Die Innenfinanzierung setzt jedoch bereits ein vorhandenes Kaptal voraus, welches in das Unternehmen eingebracht bzw. durch Umsatz erwirtschaftet wurde.

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Finanzierung – Instrument der Kapitalbeschaffung

Finanzierung ist die Beschaffung von Geldkapital, eine Einzahlung von Geld, die das Unternehmenskapital erhöht. Die Finanzierung ist eine Reihe von Geldauszahlungen (a), die auf eine Geldeinzahlung (E) folgen.

Finanzierung kann in mehrere Teilbereiche nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden:

Eigen- und Fremdfinanzierung

Unterscheidung der Finanzierungsformen nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber.

Langfristig, mittelfristig und kurzfristig gebundene Finanzierung

Unterscheidung der Finanzierungsformen nach der Fristigkeit der Bindung von Kapitalgeber und -nehmer.

Innen- und Außenfinanzierung

Unterscheidung der Finanzierungsformen nach der Mittelherkunft
Des weiteren kann eine Finanzierung auch nach dem Verhältnis aus dem Finanzbedarf und der finanziellen Ausstattung des Kapitalnehmers klassifiziert werden.

Bewertung von Investitionsmöglichkeiten

Investitionen sind längerfristige Bindungen und müssen im Vorfeld, möglichst frühzeitig, abgeklärt werden. In der Regel stehen mehrere Investitionsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Zielen zu unterschiedlichen Konditionen zur Verfügung. Bei der Auswahl sind verschiedene Aspekte der Oberbewertungskriterien aus technischer, sozialer und wirtschaftlicher Sicht zu berücksichtigen.

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Investition

Eine Investition im Sinne der Betriebswirtschaftslehre bedeutet die Anlage von Kapital in Vermögen oder Geldkapital. Eine betriebliche Investition steht für eine längerfristig vorgesehene Bindung der betrieblichen Finanzmittel. Die Investition kann als Zeitstrahl mit einer Folge von Einzahlungen, bei welcher eine Auszahlung (die Investitionszahlung) vorausgeht, dargestellt werden.

Eine Investition beginnt mit einer Auszahlung, auf welche weitere Einzahlungen möglichst bis zur Amortisation oder über sie hinaus folgen.

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Kostenrechnungssysteme

Kostenrechnungssysteme sind Instrumente des internen Rechnungswesens. Kostenrechnungssysteme dienen der Funktion von Planung, Entscheidung, Kontrolle und Dokumentation der Geschäftsführung.


Es werden drei Hauptbereiche der Kostenrechnung unterschieden:

  • Kostenartenrechnung
    Ermittlung der entstandenen (oder auch zu erwartenden) Kostenarten
    Leitfrage: „Welche Kosten fallen an?“
  • Kostenstellenrechnung
    Untersuchung der Kostenbereiche, Zuordnung zu Kostenstellen und Verteilung der Kosten auf die Hauptfunktionen
    Leitfrage: „Wo fallen die Kosten an?“
  • Kostenträgerrechnung
    Hauptkostenrechnung der Kostenrechnungssysteme, Ermittlung und Bestimmung der Kostendeckung durch das Produkt
    Leitfrage: „Wofür fallen die Kosten an und wie/wodurch werden die Kosten gedeckt?“

Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist ein preispolitisches Instrument und bestimmt den Mindestpreis für ein Produkt und andersrum, die Obergrenzen für Kosten der Materialien, der Fertigung und sonstige Kosten.

Das Grundschema für die Kalkulation der Selbstkosten für Produkte eines produzierenden Gewerbes:

Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
= Materialkosten
+ Fertigungslöhne
+ Fertigungsgemeinkosten
+ Sonstige Fertigungseinzelkosten
= Herstellkosten
+ Verwaltungskosten
+ Vertriebskosten
+ Sonstige Vertriebseinzelkosten
= Selbstkosten

Die eher traditionelle Kostenträgerrechnung beruht auf der Handelspreiskalkulation mit Fokus auf die Handelsspanne. Die Preiskalkulation besteht grobgegliedert aus Hauptkostenstellen, der Anteil der Material- und Fertigungskosten ergibt den Teilbereich Herstellkosten.
(Im internen Rechnungswesen wird grundsätzlich von „Herstellkosten“ gesprochen, während im externen Rechnungswesen vom handelsrechtlich definierten Begriff  „Herstellungskosten“ die Rede ist)

Die unternehmerische Preispolitik ist in der Regel abhängig von Preisen der Konkurrenz und der sonstigen Marktsituation. Daher muss ein Unternehmen häufig den Preis zu Lasten des Gewinns einschränken.

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Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung beschäftigt sich mit Verfahren zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung.

Die angefallenen Kostenträger der, von der Kostenartenrechnung gesammelten Kostenarten werden in der Kostenstellenrechnung den Kostenstellen zugerechnet.

Produzierendes Gewerbe konzentriert sich im internen Rechnungswesen auf seine wertschöpfenden Kostenstellen, welche nicht (nur) Leistungen für rein innerbetriebliche Zwecke erbringen. Diese Kostenstellen sind in einem Maschinenbau-Unternehmen vereinfacht beispielsweise die Kostenstellen Fertigung, Montage und Vertrieb. Diese Kostenstellen sind die Hauptkostenstellen und die Kostenstellen, die maßgeblich, unmittelbar den Ertrag des Unternehmens erwirtschaften. Hauptkostenstellen sind direkt an der Wahrnehmung des Geschäftszwecks beteiligt. Hauptkosten können auch als Endkostenstellen bezeichnet werden.

In einem großen Unternehmen sind die Hauptkostenstellen nicht grob zusammengefasst, sondern in viele kleinere Kostenstellen (z. B. Fertigung in Umformen, Trennen und Fügen) geteilt. Häufig werden die Hauptkostenstellen noch in herstellungsrelevante (Einkauf, Herstellung/Fertigung, Produktion) und veräußerungsrelevante Hauptkostenstellen (Verwaltung, Verkauf, Marketing) unterschieden.

Kostenstellen, die rein innerbetriebliche Zwecke erfüllen und die Hauptkostenstellen unterstützen (z. B. IT-Abteilung, Rechtsberatung, Werkstatteinrichtungen), sind die sogenannten Hilfskostenstellen oder auch Vorkostenstellen oder Nebenkostenstellen. Hilfskostenstellen haben einen dienstleistenden Charakter für die Hauptkostenstellen und werden aus Sicht des Unternehmens als Nebeneinrichtungen gesehen.

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