Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt direkt von den zu verzeichnenden Erträgen und Aufwendungen ab. Diese Erfolgsrechnung ist grundsätzlich sehr einfach.
Überwiegen die Erträge gegenüber den Aufwendungen, liegt ein positiver Erfolg (Gewinn) vor. Im umgekehrten Fall ein negativer Erfolg (Verlust). Die Ermittlung dieses Erfolges soll laut HGB über die Gewinn- und Verlustrechnung (Kürzel: GuV) geschehen.

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Konten, Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto

Ein Unternehmen ist mit den verschiedensten Geschäftsvorfällen konfrontiert. Wareneinkauf, Verkauf, Bezahlung von Löhnen und Gehältern, verschiedenst Rechnungen von Dritten müssen beglichen und offene Rechnungspositionen von Dritten eingefordert werden.

Alle Geschäftsvorfälle über ein einziges Konto ab zu wickeln wäre weder übersichtlich für den/die Unternehmer, noch im Sinne der Gesetzgebung für buchführungspflichtige Unternehmer.

Daher werden mehrere Geschäftskonten gepflegt, welche an einen Geschäftsvorfallzweck gebunden sind.
So gibt es beispielsweise ein Konto für Geschäftswagen, Waren oder auch Verbindlichkeiten.
Je nach Größe des Unternehmens und der Menge an Geschäftsvorfällen können die Konten weiter abstrahiert werden. Waren können beispielsweise nach Art sortiert und eigene Konten erhalten. Auch Verbindlichkeiten können nach Gläubiger oder Laufzeit eigene Konten bekommen („kurzfristige Verbindlichkeiten“, „langfristige Verbindlichkeiten“ oder „Verbindlichkeiten aus Steuer“, „Verbindlichkeiten an Kreditinstitut“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen“ u.a.).

Konten, die Positionen der Bilanz repräsentieren, werden Bestandskonten genannt. Neben den Bestandskonten, gibt es noch weitere Kontenart.
Nachfolgend wird nur auf Bestandskonten eingegangen.

Die zu erstellende Bilanz ist als eigenes Instrument der Buchführung, welches i.d.R. am Jahresende (Geschäftsjahresabschluss) aufgestellt wird, von den einzelnen Konten entkoppelt. Eine Bilanz ist kein Konto! Auch wenn die Erscheinung der eines Kontos ähnelt.

Der Vermittler zwischen Bilanz und den einzelnen Konten ist das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und das Schlussbilanzkonto (SBK). Das Eröffnungsbilanzkonto ist wie auch das Schlussbilanzkonto ein Hilfskonto, welches die Darstellung der Bilanz in einem Konto angesehen werden kann.

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